Häufig gestellte Fragen

Gemeinsam an einem Projekt zu arbeiten, von der Idee bis zur fertigen Ausführung, kann viele Fragen aufwerfen. Auf ein paar davon liefern wir auf der folgenden Seite bereits die Antworten! Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne.

Ja, von den meisten Artikeln haben wir Referenzmuster am Lager und lassen Ihnen diese gerne zukommen. Teilen Sie uns einfach mit, welche Muster sie benötigen.

Die Lieferzeit teilt sich auf in die Lieferzeit für ein Freigabemuster und die anschließende Produktion. Die Lieferzeiten variieren abhängig vom jeweiligen Artikel. Für die Produktion von Freigabemustern liegt die Regelzeit bei ca. 2 Wochen. Die Serie ist per Luftfracht nach ca. 4-6 Wochen verfügbar, per Seefracht nach ca. 10-14 Wochen. Bei eiligen Bestellungen kann die Lieferzeit nach Absprache verkürzt werden. Zu beachten ist, dass die Lieferzeiten im Januar/ Februar durch die Feiertage des chinesischen Neujahrsfestes beeinträchtigt werden können, es kommt eventuell zu Verzögerungen von bis zu 3 Wochen.

Wir empfehlen zur Vermeidung späterer Unstimmigkeiten die Produktion eines Freigabemusters vorab. Dadurch können wir Ihnen und Ihren Kunden mehr Sicherheit bieten. Ab einer Mindestmenge von 500 Stück handelt es sich dabei um einen kostenlosen Service, der lediglich die Lieferzeit um ca. 2 Wochen verlängert.

Die Mindestmengen variieren abhängig von den unterschiedlichen Artikeln. Viele Artikel sind bereits ab 100 Stück erhältlich. Auf den Artikelseiten unserer Website sind im Allgemeinen die Mindestmengen aufgeführt.

Ja, unsere Produkte entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.

Das aktuelle Produktsicherheitsgesetz schreibt die Anbringung des Namens und der vollständigen Hausanschrift des Herstellers sowie einer Identifikationskennzeichnung (z.B. der Artikelnummer) direkt auf dem Produkt vor. Von dieser Regelung sind auch alle Werbeartikel betroffen.

Für den Fall, dass unsere Kontaktdaten auf dem Produkt nicht erwünscht sind, können stattdessen ohne Aufpreis auch Ihre oder die Ihres Kunden angebracht werden.

Die Anbringung kann je nach Artikel zum Beispiel als Bestandteil des Hauptmotivs, mittels eines Etiketts oder als Rückseitendruck erfolgen. Für jedes Produkt gibt es eine maßgeschneiderte Lösung.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 nach REACH hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA auf ihrer Internetseite eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe veröffentlicht, die die Kriterien des Art. 57 der oben bezeichneten REACH-Verordnung erfüllen und nach dem Verfahren des Art. 59 der Verordnung ermittelt wurden. Bezüglich des Art. 33 von REACH teilen wir Ihnen mit, dass unsere Artikel keine Stoffe der Kandidatenliste in einer Konzentration von 0,1 Massenprozent oder höher enthalten.

Die von uns gelieferten Produkte entsprechen in Bezug auf die Materialbeschaffenheit den aktuellen EU-Richtlinien und werden aus gesundheitlich unbedenklichen Materialien hergestellt. Das betrifft insbesondere den Bleigehalt und die Verwendung AZO-freier Farben. Zertifikate können die Eigenschaften der jeweils getesteten Exemplare/Serie bestätigen und nicht für zukünftige Produktionen sprechen. Sollten Sie für einen Auftrag ein Zertifikat benötigen, teilen Sie uns dieses bitte rechtzeitig mit und planen Sie eine Testdauer von 3-4 Wochen ein. Die entstehenden Kosten hängen vom Material und der Anzahl der verwendeten Farben ab und werden Ihnen, sobald bekannt, mitgeteilt.

Die von uns mit der Produktion beauftragten Werke werden regelmäßig von uns besucht. Wir überzeugen uns bei diesen Gelegenheiten von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen und davon, dass keine Kinderarbeit stattfindet. Den sozialen Grundsätzen des SA 8000 Standards stimmen wir selbstverständlich zu und praktizieren dieses in unserem Betrieb. Unsere asiatischen Werke sind entweder bereits SA8000-zertifiziert oder handeln ebenfalls nach diesen Regeln.

Vor dem Hintergrund zunehmender Abfallmengen bei gleichzeitig sinkenden Deponiekapazitäten hat die Bundesregierung im Juni 1991 die Verpackungsverordnung verabschiedet und zum 28. August 1998 novelliert. Ziel der Verordnung ist es, Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Als Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sind wir einem Rücknahmesystem nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung angeschlossen.

An error has occurred. This application may no longer respond until reloaded. Reload 🗙